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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 373603 | ||
Datum | 30.11.2006 17:42 MSG-Nr: [ 373603 ] | 16511 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thomas Wuttge Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Geschrieben von Thomas Wuttge Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte und -KEIN - Fahrverbot!!! Kleiner Denkfehler! Denn wenn man das so macht läuft es Automatisch auf: Geschrieben von Thomas Wuttge Das kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden! Denn durch den Mißbrauch von Blauhorn und Martinslicht nötigt man andere Verkehrsteilnehmer. Genauso könnt ich auch mit Licht- und Tonhupe über die Autobahn brettern. Kann also ohne weiteres als Drängeln ausgelegt werden. Jede Polizeistreifen wird in einem solchen Fall evtl, noch eine Gefährdung erkennen und dies so in ihrem Bericht vermerken. Viel Spass mit dem Richter. Die Freunde des rechtsprechenden Gewerbes mögen Scherze solcher Art nicht unbedingt als den großen Bringer. Du kannst ja den Spruch: "Der Richter lacht, der Anwalt kichert, die Leiche war Allianz versichert." Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
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