alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaSonderrechte - ganz anders betrachtet...47 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz373603
Datum30.11.2006 17:42      MSG-Nr: [ 373603 ]16511 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thomas WuttgeKauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Geschrieben von Thomas WuttgeAlso 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte und -KEIN - Fahrverbot!!!

Kleiner Denkfehler!

Denn wenn man das so macht läuft es Automatisch auf: Geschrieben von Thomas WuttgeDas kann nach der neuen Vorschrift der StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.


Denn durch den Mißbrauch von Blauhorn und Martinslicht nötigt man andere Verkehrsteilnehmer. Genauso könnt ich auch mit Licht- und Tonhupe über die Autobahn brettern. Kann also ohne weiteres als Drängeln ausgelegt werden.

Jede Polizeistreifen wird in einem solchen Fall evtl, noch eine Gefährdung erkennen und dies so in ihrem Bericht vermerken. Viel Spass mit dem Richter. Die Freunde des rechtsprechenden Gewerbes mögen Scherze solcher Art nicht unbedingt als den großen Bringer.

Du kannst ja den Spruch: "Der Richter lacht, der Anwalt kichert, die Leiche war Allianz versichert."

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

3.208


Sonderrechte - ganz anders betrachtet... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt