News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Sonderrechte - ganz anders betrachtet... | 47 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 373799 | ||
Datum | 02.12.2006 15:24 MSG-Nr: [ 373799 ] | 16504 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Rene Bonn Nicht nur dass, Amtsanmassung kommt auch hinzu, meines Wissens eine Straftat. Wer sagt denn immer so was? Die Verwendung von Blauhorn und Martinslicht ist noch keine Amtsanmaßung. Es wird erst dann eine Amtsanmaßung wenn Du mit besagtem Blauhorn und gejodels andere Verkehrsteilnehmer anhälts und "kontrollierts. Quasi dich als Amtsperson vorstellst die Du ja nicht bist. Aber die mißbräuchliche Verwendung von Blauhorn und Martinslicht kann und wird Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit als Nötigung ausgelegt werden. Dann ist das in Kombination mit evtl. noch Drängeln, Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit und mit etwas Glück noch Gefährdung keine so günstige OWI mehr. Aber da wissen unsere Kollegen und Kolleginnen der rechtsprechenden Zunft und der Juristerei hier im Forum besser Bescheid. Gruß Jockel Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|