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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung FF7 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW374037
Datum04.12.2006 16:18      MSG-Nr: [ 374037 ]3971 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von ---Klaus Pilger--- Geschrieben von ---Henning Koch---
"und weil sich einige Kommunen nicht an die Empfehlungen des Landes halten...
"
... was hat das mit den Kommunen zu tun ..... das ist wohl erstmal Sache der entsprechenden Wehrleitung ...


wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied?

Die Feuerwehr ist Teil der Kommune, das gilt natürlich insbesondere für deren Leiter, der ja sogar zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen ist (§11 FSHG-NW).

Gruß,
Henning



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