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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung FF7 Beiträge
AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW374142
Datum05.12.2006 01:17      MSG-Nr: [ 374142 ]3942 x gelesen

guten Morgen ....

Du schreibst .... wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied?

Die Feuerwehr ist Teil der Kommune, das gilt natürlich insbesondere für deren Leiter, der ja sogar zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen ist (§11 FSHG-NW).


Das Eine ist ein reiner Verwaltungsakt, das Andere betrifft die "Exekutive" .....

Was aus Sicht der Verwaltung noch in einem Gesetz FSHG abgehandelt wird, ist ja wohl nicht umsonst für die "Exekutive" bereits in 2 FwDV`en festgelegt.

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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