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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Ausbildung FF | 7 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 374145 | ||
| Datum | 05.12.2006 01:50 MSG-Nr: [ 374145 ] | 3942 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von ---Klaus Pilger--- "wo genau siehst du da jetzt einen Unterschied? Kein Teil der Feuerwehr gehört zur Legislative oder zur Judikative... Was aus Sicht der Verwaltung noch in einem Gesetz FSHG abgehandelt wird, ist ja wohl nicht umsonst für die "Exekutive" bereits in 2 FwDV`en festgelegt. Inhaltliche Überschneidungen in dieser Form sehe ich nicht, ebensowenig wie eine auf bestimmte Personengruppen eingeschränkte Gültigkeit einer dieser Vorschriften. Mit anderen Worten: Das Einsatzpersonal hat sich genauso an das FSHG zu halten wie der Sachbearbeiter, gleiches gilt für die FwDV2. Beide regeln unterschiedliche Aspekte des Feuerwehrwesens. (Was aber nichts mit der behaupteten Trennung von Feuerwehr und Kommune zu tun hat). Gruß, Henning | ||||
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