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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk58 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 374176
Datum05.12.2006 09:40      MSG-Nr: [ 374176 ]18520 x gelesen
Infos:
  • 15.03.07 Staatssekretäre von Bund und Ländern geben den Startschuss für den Aufbau des Digitalfunk BOS
  • 11.12.06 Moderner Digitalfunk für Polizei verzögert sich weiter – Bahn-Tochter werden nur noch geringe Chancen eingeräumt
  • 11.12.06 Digitalfunk: Auch drittes Angebot der Bahn vor dem Aus
  • 06.12.06 Digitalfunk: Funkstörung zwischen Bund und Bahn

  • RUNDSCHREIBEN NSGB Nr. 209/2006
    Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
    30159 Hannover * Arnswaldtstraße 28
    Telefon 0511-3 02 85-0 * Fax 0511-3 02 85-830
    Internet: http://www.nsgb.de * E-Mail: nsgb@nsgb.de


    An die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im NSGB
    Datum: 27.11.2006 Aktenzeichen: 37 42 05
    Ansprechpartner: Berthold Ernst Durchwahl: -47


    Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben; Suche nach möglichen Standorten durch das Land Niedersachsen
    Land Niedersachsen sucht geeignete kommunale Standorte für die Sendeanlagen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir übermitteln auf Wunsch des Nieders. Innenministeriums anliegend ein Schreiben ? mit Anlagen -, in dem um die Nennung von Standorten in kommunalem Eigentum für künftige Sendeanlagen des neuen Digitalfunknetzes der BOS gebeten wird.
    In Ergänzung zu den Ausführungen im Schreiben des Landespolizeipräsidiums fol-gende Anmerkungen:
    1. Faktisch handelt es sich bei diesem Schreiben um das ?Einwerben? möglicher kommunaler Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) für eine Nutzung als Standort für eine Mobilfunksendeanlage des Digitalfunks der BOS.
    2. Das Land hat großes Interesse, nach Möglichkeit alle geeigneten Standorte aus dem kommunalen Immobilienbestand genannt zu bekommen. Mögliche Kriterien für die Geeignetheit evtl. Standorte können der Anlage zum Schrei-ben ?Mögliche Maßnahmen am Basisstandort? entnommen werden.
    3. Bei geeigneten Standorten wird ein Nutzungsvertrag zwischen dem künftigen (privatem) Netzbetreiber und der Kommune geschlossen. Der Netzbetreiber und der kommunale Immobilieneigentümer haben sich auch über ein ange-messenes Entgelt zu einigen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Rundschreiben 124/06 und 197/06.
    4. Bau-, Planungs- und Einrichtungsträger für die künftigen Standorte wird nach unseren Informationen ? auch der private Netzbetreiber sein.
    Wir erlauben uns, in Ergänzung zu den Ausführungen im Schreiben des Innenminis-teriums auf die besondere Eilbedürftigkeit hinzuweisen. Rückfragen hinsichtlich kon-kreter Immobilien bitten wir unmittelbar an die im Schreiben des Ministeriums ge-nannten Kontaktpersonen zu richten.
    Für eine künftige individuelle Beratung hinsichtlich des Abschlusses von Nutzungs-verträgen steht natürlich die Landesgeschäftsstelle zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Berthold Ernst

    Hallo Forum, das läuft z.Z.in Niedersachsen. Ich mach mir nicht die Arbeit die ganzen Trennstriche, die durchs einfügen dieser Nachricht entstanden sind, zu korrigieren.

    Munter bleiben, Lüke



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