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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 374198 | ||
Datum | 05.12.2006 11:39 MSG-Nr: [ 374198 ] | 6542 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??) Gebt mal euren Kindern ein Playstation und sagt ihnen die ist nur zum ansehen da, finger weg ... Das Problem liegt an anderer Stelle als beim "endschuldigen", eigentlich ist es , da der Verkauf erlaubt ist, eine verleitung zur Straftat .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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