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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaErfolgreiche Zustellung einer Vorladung8 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg374198
Datum05.12.2006 11:39      MSG-Nr: [ 374198 ]6542 x gelesen
Infos:
  • 05.12.06 Bundesnetzagentur zum Thema Funkscanner
  • 05.12.06 Erfolgreiche Zustellung einer Vorladung - oder wie man sich mit dem Funkscanner erwischen lässt

  • Hallo zusammen,

    das Problem ist doch, dass man die Geräte zwar kaufen aber nicht benutzen darf (??)

    Gebt mal euren Kindern ein Playstation und sagt ihnen die ist nur zum ansehen da, finger weg ...

    Das Problem liegt an anderer Stelle als beim "endschuldigen", eigentlich ist es , da der Verkauf erlaubt ist, eine verleitung zur Straftat ....


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter

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