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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Thema48 Stunden. Wo stehts im Netz?4 Beiträge
AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW374274
Datum05.12.2006 17:46      MSG-Nr: [ 374274 ]3606 x gelesen

Für uns gilt da wohl eher die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr, oder? Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte, Richter und Soldaten, lasse mich aber gern eines Besseren belehren.


Grüße
Michael

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 05.12.2006 16:51 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 05.12.2006 17:02 Sven7 M.7, Wuppertal
 05.12.2006 17:07 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 05.12.2006 17:46 Mich7ael7 D.7, Marl

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