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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in Bayern29 Beiträge
AutorPete8r O8., Hamburg / HH374549
Datum07.12.2006 16:14      MSG-Nr: [ 374549 ]11035 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Christoph MeyerDass BF vorgeht und er dort auch pünktlich und einsatztauglich (bezogen auf Müdigkeit, wenn vorher hier ein Großbrand abgearbeitet wurde) erscheint ist meiner Meinung nach selbstverständlich.

Dies gilt in meinen Augen aber auch für jeden anderen Beruf den man ausübt. Egal ob ich mein Geld bei der BF oder in der Industrie verdiene, muss ich aufpassen, dass der Job nicht leidet.

Bei uns in HH ist es so geregelt, dass Angehörige der BF als Gast in einer FF tätig sein dürfen. Sie haben daher keinen Pflichten zu erfüllen (Anwesenheit und Einsatzbeteiligung), allerdings habe sie auch keine Rechte, d. h. keine Stimme bei Wahlen und keine offiziellen Ämter.


MfG Peter

FF Langenhorn-Nord

--- Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wider! ---

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