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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGibts Berufsfeuerwehr-Firmen?73 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW374857
Datum09.12.2006 17:11      MSG-Nr: [ 374857 ]22614 x gelesen

Wir beschäftigen uns gerade an der FH Köln im Rahmen einer Projektarbeit mit dem Thema.

Wir erarbeiten eine mögliche Ausschreibung für eine Privatisierung des Brandschutzes nach Vorbild Falck/Dänemark für ein Bundesland in Deutschland.
Eins ist Fakt, für eine mögliche Realisierung dessen müssten erstmal eine ganze Stange Gesetze geändert werden.
Angefangen beim Grundgesetz, Art.33 Abs. (4): Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen...usw

Bis hin zu Landesgesetzen; sprich FSHG und wie sie auch immer heißen mögen.
Besonders problematisch: Einschränkung von Grundrechten der Bürger durch Einsatzkräfte.

Wir werden bei der Ausarbeitung wohl so auf 100 bis 150 Seiten kommen und haben schon einiges vereinfacht bzw ausgeklammert...



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