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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGibts Berufsfeuerwehr-Firmen?73 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW374886
Datum09.12.2006 20:02      MSG-Nr: [ 374886 ]22680 x gelesen

Geschrieben von Gerhard Bayerda gibt es m.E. aber z.B. in Hessen nichts zu ändern weil hier in §7 (1) Satz 6 HBKG steht: "Die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (GVBl. I S. 307), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.Juni 1978 (GVBl. I S. 420), in der jeweils geltenden Fassung, bleiben unberührt."

gibt aber 16 Varianten.. ;-)


Geschrieben von Gerhard BayerGeschrieben von Ulrich CimolinoWer promoviert darauf?

nein danke, mir reicht mein Dipl.Ing.(FH) ...


ich meinte eher den der "hinter" der Arbeit steht....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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