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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaSchutzbrille statt Klappvisier2 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW374976
Datum10.12.2006 19:58      MSG-Nr: [ 374976 ]4566 x gelesen

Klick ;-)


Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen.
Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen.
Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann.

(Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890)

Gruß, Jo(sef) Mäschle

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