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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorM. G8., Großalmerode / Hessen375329
Datum13.12.2006 09:42      MSG-Nr: [ 375329 ]11311 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Hallo zusammen,

    den Ausführungen von Alex kann ich voll zustimmen.

    So wird es auch in Hessen gesehen und vor allem von den Gerichten geurteilt.

    Ansonsten, §1 StVo gilt immer und überall, selbst mit einem Einsatzfahrzeug, und somit erst recht mit einem Zivil-Kfz..

    Es ist nun einmal so, Sonderechte gem. §35 StVO sind nicht an die Fahrzeugart gebunden, heißt also, auch ein ziviles Kfz. kann Sonderechte in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wer aber Sonderrechte in Anspruch nimmt und Dritte gefährdet oder gar schädigt (verletzt oder tötet), der hat ein Problem (siehe diverse Unfälle von Fw.-Angehörigen auf dem Weg zum Feuerwehrhaus). Und dieses Problem bedeutet Geldstrafe oder gar Gefängnisstrafe.

    Denn Alex zitiert vollkommen richtig:

    Geschrieben von ---Alex Diedler--- Sonderrechte im Privatwagen
    nur ohne Gefährdung oder Behinderung Dritter!
    Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen nach zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu.

    Die Ausübung der Sonderrechte ist nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. Das Gericht hält allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen für vertretbar, bei denen es zu keiner Gefährdung oder gar Schädigung Dritter kommt.
    .

    Passiert also etwas, dann war automatisch eine Gefährdung / Schädigung Dritter gegeben und somit die Ausübung von Sonderrechten nicht erlaubt!

    Mehr gibt es da nicht zu sagen, Außer vielleicht, fahrt verdammt nochmal vorsichtig und vorausschauend.

    Schaltet nicht Eurer Hirn aus, nur weil Sirene oder Melder ausgelöst haben.

    Gruß
    Uwe


    Gruß

    U.

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