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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern375347
Datum13.12.2006 10:46      MSG-Nr: [ 375347 ]11399 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Hallo!


    Geschrieben von Oberlandesgericht Frankfurt/MainDas Amtsgericht hat die Voraussetzungen des § 35 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (Gebrauch von Sonderrechten) mit Recht verneint, weil der Betroffene auf der Fahrt von seiner Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt (noch) keine hoheitliche Aufgabe erfüllte. Die Fahrt diente allenfalls der Vorbereitung einer späteren hoheitlichen Aufgabe (Einsatz)."

    Da wär es wieder, hängt vom Richter ab ob hoheitlich oder nicht! ;-)


    Gruß
    Michael




    " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
    Das wäre traurig." Steve Martin




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