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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8F., Bochum / NRW | 375403 | ||
Datum | 13.12.2006 16:39 MSG-Nr: [ 375403 ] | 11296 x gelesen | ||
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Sehe ich genauso... Raserei ist in meinen Augen, wieder nur ein Punkt sich wichtig zu machen. Den wen man Zeitgewinn und Gefährdung anderer und vor allem seiner eigenen Person gegenüber stellt wird man erschreckt feststellen, dass man mindestens eine Gesundheit riskiert für 1,8 min (ist jetzt ein Wert der hier mal gefallen is`, den greif ich nun mal auf). Und dann stell ich mir die Frage, macht es Sinn? Ich zitiere mal jemanden uns meiner Einheit, der meinte:"Was bringt es dem Gefährdeten, wen ihr auf dem Weg zur Wache verunglückt und statt ihm helfen zu können benötigt ihr auch noch Hilfe?" Dem kann ich mich auch nur anschliessen. Und es ist auch nicht nur auf die jungen Feuerwehrleute zu zielen. Ich bin gerade mal 18 und fange im Januar meine Grundausbildung an, kann aber den Satz meines Kamerden (s.o.) voll und ganz nachvoll ziehen. Mal so am Rande, wen ich mit raus genommen werde, nutze ich aber auch Sonderrechte und zwar allein schon dadurch, dass ich mein ATV auf dem Gehweg parke um den anderen die Parkbuchten frei zu halten. MkG. Alex P.S. Fahrt vorsichtig oder sind euch 2 Minuten wert ein Lebenlang wohlmöglich im Rollstuhl zu sitzen? Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de | ||||
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