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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 375454 | ||
Datum | 13.12.2006 19:49 MSG-Nr: [ 375454 ] | 11355 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Uwe Fischer Sollte die Rechnung falsch sein (Mist 13 Jahre Schule vergebens!), dann bitte ich um den richtigen Lösungsweg, danke. Diese Rechnung ist Richtig! Sorry, aber die Diskussion mit dem Fußgängerbereich hat mich voreilig von erlaubten 30 km/h! ausgehend gemacht. Die Betrachtung der möglichen durchschnittlichen Geschwindigkeitserhöhung bleibt aber gültig ;-) mkg hwk | ||||
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