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RubrikSonstiges zurück
ThemaBehördennotruf 11525 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW376074
Datum18.12.2006 19:38      MSG-Nr: [ 376074 ]5426 x gelesen

Geschrieben von Jürgen WenzelSomit würde dieses Telefon dann auch wieder nur die Alibifunktion erfüllen, das Ohr am Mund des Bürgers zu haben.

Reine Vermutung!

Ich denke, dass sowas ganz ok ist. Wieso nicht bei einer Stelle anrufen, welche dann die originäre und zuständige Behörde verständigt.

z. B.

- defekte Straßenbeleuchtung
- Straßenschäden
- Vermüllte Spielplätze
- Formular- und Behördenhilfe
- u.s.w.

Das Ganze von vorne herein mit einem zahnlosen Tiger zu vergleichen halte ich für unfair. Eine Chance hat es auf alle Fälle verdient. Das sowas oftmals verlangt wird kann euch jeder Mitarbeiter einer Leitstelle oder der Beamte am Polizeinotruf mit Sicherheit bestätigen. Ein Großteil der dort eingehenden Anrufe betreffen derartige unspektakuläre "Fälle"

Gruß

Jürgen


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