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RubrikAtemschutz zurück
ThemaPA wiederherstellen15 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, Hagen / NRW376152
Datum19.12.2006 17:49      MSG-Nr: [ 376152 ]8773 x gelesen

in der fwdv finde ich nur den Text!


Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse müssen pfleglich behandelt, sorgfältig
gewartet und regelmäßig geprüft werden.
Nicht einsatzbereite Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt zu lagern.
Zum Instandhalten der Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse gehören das
Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch
sowie die Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Messund
Prüfgeräten. Diese Arbeiten sind entsprechend den Gebrauchsanleitungen der Hersteller
durchzuführen. Atemschutzgeräte sind erst dann wieder einsatzbereit, nachdem sie geprüft
und freigegeben sind.
Atemschutzgeräte und Druckbehälter sind in den dafür vorgesehen Halterungen in den
Fahrzeugen zu transportieren. Fehlen solche Halterungen, dürfen Atemschutzgeräte und
Druckbehälter nur in nach geltendem Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder
Transportkisten transportiert werden. Außerdem ist auf die Ladungssicherung nach der Straßenverkehrsordnung
zu achten.


Ich hoffe es konnte dir helfen



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