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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY376302
Datum20.12.2006 18:49      MSG-Nr: [ 376302 ]97021 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-)

Und ich würde - natürlich nur im Rahmen der freien Meinungsäusserung - dich und deinen Bürgermeister als Sklavenhalter titulieren. :-)))

Ich glaub ich spinne, echt, da sträubt sich mir die gesamte Körperbehaarung. Wenn nicht mehr will, dann gehe ich und du kannst mit deinen Strafzetteln winken, soviel du willst. Unter solchen Austrittsbedingungen wäre ich NIE in eine FW eingetreten.

Gruß
Peter



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