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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 376349 | ||
Datum | 20.12.2006 23:30 MSG-Nr: [ 376349 ] | 97121 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Welche Rechtbeziehung gibt es denn heute sonst noch, aus man nicht raus kann? Das ist doch etwas albern, wenn man auf den Goodwill einer Behörde bzw. eines politischen Gremiums angewiesen ist. Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Es ist ein Dienst der geleistet wird, um hoheitliche Aufgaben zu erfüllen. Und da habe ich eben keine Vertragsbezieung auf genhöhe, sonder der Dienstherr steht über mir, der Dienst über meinen eigenen Bedürfnisse, Wünschen,... Das ist eben der Unterschied zwischen Dienst und (auch sonst wie öffentlich ausgeübtem) Beruf, Dienst und Hobby,... Wenn ich da raus will, muß ich auch einen Antrag stellen über den eine Behörde entscheidet. Und wenn ich da heute als weiterhin voll wehrpflichtiger Reservist wieder hin müßte (da Feststellung des Verteidigungsfalles,...) aber nicht hin gehe und die Behörde meinen Antrag ablehnt, dann kommen irgend wann die bewaffneten Schülerlotsen und holen mich ab... Und das kostet dann mehr als 50?. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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