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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorMax 8B., Weinstadt / BaWü376367
Datum21.12.2006 08:13      MSG-Nr: [ 376367 ]97157 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerDann würde ich mir als Kommandant quasi einen Abreißblock an Geldbußen nach §14 Abs. 2 FwG Ba-Wü (zwar nur 50? pro Fall, aber das läppert sich) vom Bürgermeister für Dich vorbereiten lassen ;-)
Da du gerne mit den Gesetzestexten spielst spiele ich mal mit den Gedanken.....
-Für was gibt es denn die Herren im weißen Kittel. Die schreiben einem doch alles aufn Block was man gerne hätte. Man zahlt ja schließlich dafür... Ein Attest dass man die Seelische Belastung nicht mehr gewachsen ist sollte heute leicht zu bekommen sein.
-Und warum sollte ich dann noch zu Einsatz kommen. Es steht nirgends, dass ich nicht permanent einen Dulla haben darf... Selbst wenn man dazu immer nen Flachmann mit sich rumträgt und ihn nur zu Alarmzeiten benutzt. Oder willst du angetrunkene Personen Zwanghaft zum Einsatz bringen?
Und ich denke wenn man hier kreativ sein will, so fällt einem vieles ein. Wenn man es richtig anstellt kommt nacher noch der Kdt. und fragt ob man nicht lieber gehen will.
Wenn ich bei der FW bin, dann taugt das nur wenn ich da auch dahinterstehe und mitziehe. Da hilft kein Knüppel und kein Gesetz.
Gruß
Max



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