alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW376386
Datum21.12.2006 10:17      MSG-Nr: [ 376386 ]96915 x gelesen

Guten Morgen

Geschrieben von Christian FischerWehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar.

Dringender Einspruch! Die Wehrpflicht ist ja eben nicht mit der Freiwilligen Feuerwehr vergleichbar. Und wenn man doch vergleicht, dann nur um den entscheidenden großen Unterschied zu finden, der schon im Namen steckt: Pflicht gegen Freiwillig.

In NRW ist das auch deutlich geregelt: Ein- und Austritt erfolgen lt. FSHG NW freiwillig. Dazwischen liegt allerdings die Pflicht. Entscheidend ist, das ich diese Verpflichtung freiwillig eingegangen bin und sie auch genauso freiwillig wieder lösen kann.

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.087


Austritt aus einer FFW - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt