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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 376386 | ||
Datum | 21.12.2006 10:17 MSG-Nr: [ 376386 ] | 96915 x gelesen | ||
Guten Morgen Geschrieben von Christian Fischer Wehrpflicht. Ist m.E. mit der Feuerwehr vergleichbar. Dringender Einspruch! Die Wehrpflicht ist ja eben nicht mit der Freiwilligen Feuerwehr vergleichbar. Und wenn man doch vergleicht, dann nur um den entscheidenden großen Unterschied zu finden, der schon im Namen steckt: Pflicht gegen Freiwillig. In NRW ist das auch deutlich geregelt: Ein- und Austritt erfolgen lt. FSHG NW freiwillig. Dazwischen liegt allerdings die Pflicht. Entscheidend ist, das ich diese Verpflichtung freiwillig eingegangen bin und sie auch genauso freiwillig wieder lösen kann. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. | ||||
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