News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Warum 'getarnte' KdKW?? | 50 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 376422 | ||
Datum | 21.12.2006 12:42 MSG-Nr: [ 376422 ] | 14671 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Peter Schmid: Nein, die Regelung gilt ausschließlich für Führungskräfte des Landkreises, also KBM als unterste Stufe. Und auch für diese gibt es keine Allgemeinerlaubnis, sondern es muß immer einzeln beantragt werden. OK, wie geschrieben, die Nomenklatur unterscheidet sich halt wesentlich. Hier (Nds.) gibt es zum Beispiel nur einen KBM, nicht mehrere, und auch keine KBI oder gar KBR. In der Reportage im Fw.-Mag. über die FF Nürnberg waren übrigens mal die privaten, mit SoSi ausgestatteten "KdoW" des (wenn ich mich recht erinnere) Stadtbrandmeisters und des Stadtbrandinspektors der FF-N. abgebildet. Find ich ganz interessant, weil sie als Führungsdienst in einer Stadt mit BF ja kaum eine Rolle spielen dürften, zumal Du schreibst, daß nur Einzelgenehmigungen erteilt werden. Gruß Daniel | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|