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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg376525
Datum21.12.2006 21:14      MSG-Nr: [ 376525 ]96835 x gelesen

Geschrieben von Peter KofflerDann bringe bitte den Begriff "Ehrenamtlich" noch in Bezug zu "Wehrpflicht". Und meines Wissens nach sind wir noch keine "Pflichtfeuerwehr".

In Ba-Wü gibt es da wenn man erst mal drinne ist keinen Unterschied. Der einzige Unterschied ist, wie man hinein gekommen ist. Dienstverpflichtet oder freiwillig.
Ehrenamtlich leisten auch die dienstverpflichteten ihren Dienst. Denn auch sie bekommen keine anderen Vergütungen außer die, die freiwillig eingetreten sind (nämlich Erstaz nachgewiesener Aufwendungen und Ersatz des entgangenen Verdienstes).


Geschrieben von Peter KofflerEs muss die Möglichkeit bestehen, formlos den Antrag auf Entlassung zu stellen und genehmigt zu bekommen, vielleicht noch mit einer Anhörung beim Bürgermeister wo die Gründe dargelegt werden. Keine Rechtfertigung, keine Diskussion...eine einfache Anhörung.

Und das machen dann 80% der Einsatzabteilung auf einmal. Und dann?
Dann muß die Gemeinde die Leute dienstverpflichten, dann gilt wieder s.o. das da sagt: Einfach austreten ist nicht.

Und wenn wir mal ehrlich sind. Wenn heute Feuerwehren Tagesalarmprobleme haben, dann ist das m.E. eigentlich ein Fall für die Dienstverpflichtung von Leuten die tagsber verfügbar sind.
Den Weg will nur bisher kaum ein Bürgermeister gehen.



Geschrieben von Peter KofflerAußerdem regelt § 12 (1) FWG in Verbindung mit §11 (2) Satz 2 eindeutig, dass man jederzeit den Antrag auf Entlassung stellen darf und dem stattgegeben werden soll. Maßt sich irgendjemand an, über die besondere Härte im persönlichen Bereich zu urteilen?

Natürlich. Wir wissen aus beruflichen Gründen beide, wie oft Behörden über Härtefälle im höchstpersönlichen Bereich urteilen müssen.
Da ist die Frage Feuerwehrdienst ja oder nein dagegen teilweise eine Lappalie.


Geschrieben von Peter KofflerUnd entschuldigung, Christian, so sehr ich dich auch schätze, die Aussage über die Korrektur nach oben über die Strafzahlung (50 Euro) ist dumm und kontraproduktiv. Eine Aussage, die eindeutig für mich, kurzsichtig gedacht ist und auf lange Sicht eher meine Kameraden vergrault als sie zu einer aktiveren Dienstpflicht zu erziehen.

Nicht vergessen. Das gilt bei denen die dienstverpflichtet sind genau so. Und die bekomme ich im Zweifel eben nur mit sanftem Druck.
Das ist das einfach mal nur ein Drohpotential für die ganz harten Fälle. Nämlich für die, die es darauf anlegen hinaus geworfen zu werden, wenn sie nicht auf Antrag entlassen werden. Denen kann man dann etwas die Tour vermasseln.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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