alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVertrauenspersonen / Mannschaftssprecher12 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Rumpenheim / Hessen376625
Datum22.12.2006 12:48      MSG-Nr: [ 376625 ]7981 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sebastian Krupp Nachdem in einem anderen Thread der Begriff ?Vertrauensmann? gefallen ist, hier mal ne kleine Umfrage:
Gibt?s in euren Wehren Mannschaftssprecher oder besondere Vertrauenspersonen zwischen Mannschaft und Führung, warum gibt?s die (oder warum nicht), welche besonderen Aufgaben/Befugnisse haben diese, welche Grundlagen gibt es für diesen Bereich (Wahl, Rechtsgrundlagen, Dienstanweisungen)?


ja, gibt es - bei uns nimmt der "Aktivensprecher" wehrintern an den Gruppen- und Zugführersitzungen teil und ist im Vorstand des Stadtkreisfeuerwehrverbandes stimmberechtigtes Mitglied. Wehrintern ist das "intern" geregelt, auf Stadtkreisebene müsste es in der Satzung stehen.

Gemäß HBKG gibt es weiterhin, weil wir eine Stadt mit BF sind, einen "Sprecher der Feuerwehr", der sich "Stadtbrandinspektor" nennt und die Belange der FF gegenüber der Amtsleitung vertreten soll.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.317


Vertrauenspersonen / Mannschaftssprecher - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt