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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW376664
Datum22.12.2006 16:09      MSG-Nr: [ 376664 ]96794 x gelesen

Hallo,

soweit ich das verstehe, spricht das FW-Gesetz von einer Dienstpflicht für alle zwischen 18 und 60.
Geschrieben von Volker LeisteSollte aber durch eine Reihe von Austritten die Mindestärke der feuerwehr unterschritten, so kann der Bürgermeister Bürger in eine Pflichtfeuerwehr berufen und dienstverpflichten.

Wenn Pflichfeuerwehr dann für alle und nicht nur die ehemaligen FF'ler.

Gruß

Thomas



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