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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 376664 | ||
Datum | 22.12.2006 16:09 MSG-Nr: [ 376664 ] | 96794 x gelesen | ||
Hallo, soweit ich das verstehe, spricht das FW-Gesetz von einer Dienstpflicht für alle zwischen 18 und 60. Geschrieben von Volker Leiste Sollte aber durch eine Reihe von Austritten die Mindestärke der feuerwehr unterschritten, so kann der Bürgermeister Bürger in eine Pflichtfeuerwehr berufen und dienstverpflichten. Wenn Pflichfeuerwehr dann für alle und nicht nur die ehemaligen FF'ler. Gruß Thomas | ||||
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