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Feuerwehrgesetz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVertrauenspersonen / Mannschaftssprecher12 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg376670
Datum22.12.2006 17:04      MSG-Nr: [ 376670 ]7963 x gelesen

Guten Abend,

Geschrieben von Sebastian Krupp

Gibt’s in euren Wehren Mannschaftssprecher oder besondere Vertrauenspersonen zwischen Mannschaft und Führung, warum gibt’s die (oder warum nicht), welche besonderen Aufgaben/Befugnisse haben diese, welche Grundlagen gibt es für diesen Bereich (Wahl, Rechtsgrundlagen, Dienstanweisungen)?

In BaWü könnte man im weitesten Sinne die "Feuerwehrausschüsse" gem. § 18 FwG als Sprecher/Vertrauensorgan ansehen. Die aktiven Angehörigen der freiwilligen Abteilungen der Gemeindefeuerwehr wählen aus ihrer Mitte einen Feuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren. Dieser FW-Ausschuss oder einzelne FW-Auschuss-Mitglieder können als Mittler zwischen Mannschaft und Führung fungieren. Ist so in vielen FFs im Ländle üblich; wichtig aber dass der FW-Ausschuss einenn Querschnitt der Angehörigen der FF und nicht nur aus Führungskräften und Funktionsträgern besteht.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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