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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vertrauenspersonen / Mannschaftssprecher | 12 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376670 | ||
Datum | 22.12.2006 17:04 MSG-Nr: [ 376670 ] | 7963 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Sebastian Krupp Gibt’s in euren Wehren Mannschaftssprecher oder besondere Vertrauenspersonen zwischen Mannschaft und Führung, warum gibt’s die (oder warum nicht), welche besonderen Aufgaben/Befugnisse haben diese, welche Grundlagen gibt es für diesen Bereich (Wahl, Rechtsgrundlagen, Dienstanweisungen)? In BaWü könnte man im weitesten Sinne die "Feuerwehrausschüsse" gem. § 18 FwG als Sprecher/Vertrauensorgan ansehen. Die aktiven Angehörigen der freiwilligen Abteilungen der Gemeindefeuerwehr wählen aus ihrer Mitte einen Feuerwehrausschuss auf die Dauer von fünf Jahren. Dieser FW-Ausschuss oder einzelne FW-Auschuss-Mitglieder können als Mittler zwischen Mannschaft und Führung fungieren. Ist so in vielen FFs im Ländle üblich; wichtig aber dass der FW-Ausschuss einenn Querschnitt der Angehörigen der FF und nicht nur aus Führungskräften und Funktionsträgern besteht. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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