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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Neue FwDV 1 | 48 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 376901 | ||
Datum | 24.12.2006 16:33 MSG-Nr: [ 376901 ] | 26030 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben Gruhl "nie mehr als 100m zwischen zwei beliebigen Geräten" Nachtrag zur Präzisierung, da mir gerade beim Antworten auf Jörg's Beitrag noch die Variante "nach 50m einen Verteiler und von dort mit nochmal 50m auf mehrere Geräte" einfiel, die nach meiner obigen Definition auch zulässig wäre, aber durch Trennugn vom Generator und Knotenpunkt auf unzulässige 300m gesamte Schleifenlänge (Leitungslänge doppelt gezählt) kommt: "Nie mehr als 100m und mit über den Moppel gezählten Leitungsweg" oder "200m gesamte Schleifenlänge vom Moppel, der Verbindung der Fehlerstellen und zurück zum Moppel" frohes Fest, Thorben ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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