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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW377241
Datum28.12.2006 00:53      MSG-Nr: [ 377241 ]96766 x gelesen

Guten Abend!

Geschrieben von Eberhard ConradDie sogenannten "Verpflichteten", bekommen die Geld Nö.

Geschrieben von Eberhard Conrad auf welcher Grundlage sind diese Leute verpflichtet?
Aufgrund des FSHG NRW (für uns beide):
§ 14 Pflichtfeuerwehren

(1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr einzurichten, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt oder die bestehende öffentliche Feuerwehr einen ausreichenden Feuerschutz nicht gewährleisten kann.

(2) Zur Pflichtfeuerwehr kann jeder Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr herangezogen werden, falls er nicht aus einem wichtigen Grund die Heranziehung ablehnen kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Rat, sofern er nicht die Entscheidung auf den Bürgermeister oder einen Ausschuß übertragen hat. Polizeivollzugsbeamte, Einsatzkräfte der nach § 18 mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen sowie die Angehörigen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk können zur Pflichtfeuerwehr nicht herangezogen werden.

(3) Für die Herangezogenen gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr.

Geschrieben von Eberhard ConradEine Pflichtfeuerwehr ist doch mit Kosten verbunden oder ?
Nicht mehr als eine FF.

Geschrieben von Eberhard ConradUnd wenn ich und mein Nachbar nicht verpflichtet werden - wie sieht es dann mit dem Antidiskriminierungsgesetz aus ???
Spielt m.E. zunächst keine Rolle. Eine gerechte Auswahl ist natürlich zu treffen. Wenn allerdings nur 50 Feuerwehrangehörige benötigt werden, dann werden in einer Gemeinde mit 20.000 Einwohnern 19.950 nicht gezogen werden. Deshalb ist auch immer auf eine FF hinzuwirken.

Geschrieben von Eberhard ConradAlso ich habe unserem LZ- Führer eine Kündigung geschrieben und den Ausweis dazu gelegt und das war es für mich.
In NRW ist das auch kein Problem, im Gegensatz zu anderen Bundesländern.

Gruß
Sven



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