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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt aus einer FFW113 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg377354
Datum28.12.2006 18:51      MSG-Nr: [ 377354 ]96402 x gelesen

Geschrieben von Philipp SimonDarüberhinaus dürften stets die Voraussetzung für eine Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 13 vorliegen, womit der gleiche Effekt erzielt ist. § 13 I 1. Hs sieht vor, dass der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn die Dienstverpflichtung nach §11 Abs. 2 abgelaufen ist. Bei einem rein ehrenamtlich Tätigen ist aber eine bestimmte Zeit zur Dienstleistung nicht festgesetzt, mit der Folge, dass ein Nichtablauf der festgesetzten Dienstzeit der Beendigung des Feuerwehrdienstes nicht entgegen steht.


Möööp. Die (von vielen Gemeinden übernommenen) Mustersatzungen sehen Mindestdienstzeiten von 5 - 10 Jahren vor, zu denen sich auch der verpflichtet, der freiwillig in die Wehr eintritt.

Geschrieben von Philipp SimonWer diesem Ansatz nicht folgen will, sollte sich meiner Meinung nach fragen, ob dann nicht von einer systemwidrigen Regelungslücke im Gesetz bzgl. des Austritts, auszugehen ist, die im Wege der Rechtsfortbildung zu schließen wäre.

m.E, liegt hier kene Lücke vor, da wir gerade eben ja nicht ein Verein sind, sonder eine Einrichtung die hoheitliche Aufgaben erfüllt und deren Angehörige in einem Dienstverhältnis stehen und nicht in einem Arbeitsverhältnis bzw. einer Vereinszugehörigkeit.
Deshalb gibt es ja für das was wir tun auch ein extra Gesetz...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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