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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGibts Berufsfeuerwehr-Firmen?73 Beiträge
AutorAlex8and8er 8M., Hammelburg / Bayern378267
Datum03.01.2007 09:10      MSG-Nr: [ 378267 ]22623 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist so nicht richtig.
Es gibt einige Firmen, die haben z.B. Fahrzeuge für den Verleihbetrieb regulär zugelassen und nicht alle auch eine eigene Werkfeuerwehr!
Zur Steuerfreiheit: Das eine hängt mit dem anderen m.W. nicht unbedingt zusammen, bin aber im Steuerrecht da zu wenig bewandert.


Meines Wissens haben diese Firmen keine "Feuerwehrfahrzeuge" sondern nur Sonder-KFZ zugelassen. Was ich mit dieser Unterscheidung sagen will: gem. §19,II StVZO (Betriebserlaubnis) bleibt eine Betriebserlaubnis für ein Feuerwehrfahrzeug nur wirksam, wenn es von einer Feuerwehr zugelassen ist (steht so wörtlich da drin. Der TÜV-Ingenieur hat mir das triumphierend vor die Nase gehalten mit den Hinweis, dass er mir das Fahrzeug nur als Pump-/Tankwagen eintragen kann).
Jetzt kommen wir zu meiner Sondergenehmigung "Ausnahmsweise Zulassung eines Löschfahrzeugs" i.S.d. §19 i.V.m. §70 StVZO. Kernaussage: Die Betriebserlaubnis ... erlischt nicht, wenn die Zulassungsstelle die Eigenschaft als Löschfahrzeug im Fahrzeugschein bestätigt hat und das Fahrzeug ausschließlich für Aufgaben des Brandschutzes und Feuerlöschwesens im öffentlichen Verkehr verwendet wird.
Es geht weiter mit den beschriebenen Auflagen:
- Sondersignalanlage entfernen oder abdecken
- Nur zweckgebunden für Aufgaben des Brandschutzes einsetzen (also nix mit Spritztour und so)
- Ausnahmegenehmigung muss ständig mitgeführt werden und ist nicht übertragbar

Viel Bürokratendeutsch und einen Sachverhalt, den man eigentlich nicht nachvollziehen kann, wenn man die vielen Oldtimer oder "Bier-Löschfahrzeuge" mit Sondersignalen im Privatbereich sieht.
Die Ausnahmegenehmigung und das Gutachten (dass es tatsächlich ein Feuerwehrfahrzeug ist) kosten jedesmal ein Schweinegeld!

Die Steuerfreiheit hängt zusammen mit dem zweckgebundenen Einsatz des Fahrzeuges zu Feuerlöschzwecken.


Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Zurückhaltung ist verständlich, weil wenn der Betrieb wirtschaftlich laufen soll, müssen die Fahrzeuge "rollen", also wäre ihr Einsatz vor Ort kaum planbar.
2. Ansonsten spielen da auch noch sicherlich die bekannten "weichen" Faktoren jede Menge Rollen. - Und ich möchte gar nicht erst wissen, wer sich da aller auf wieviele Zehen getreten fühlt...


zu 1.) Eine feste Integration in Alarmpläne halte ich auch nicht für sinnvoll, weil ich eine Präsenz im Alarmfall nicht garantieren kann. Es ist vielmehr ein Angebot meinerseits, so nach dem Motto "ruft doch mal an", wenn Ihr Unterstützung braucht. Wir reden hier bei den von mir beschriebenen Gemeinden von einer Hilfsfrist von locker über 10 Minuten, bis eine Wehr mit Wasser und Atemschutz eintreffen kann. Wir dagegen sind in der "Nachbarschaft".
zu 2.) Sicherlich. Auch wenn die Kommandanten vor Ort gerne mit uns zusammenarbeiten - wie die Situation hinter den Kulissen ausschaut ist wieder ein anderer Punkt.


Geschrieben von Ulrich CimolinoDas kann eigentlich gar nicht sein. Weil die Fahrzeuge kann man ja sogar im Internet kaufen. Nur zugelassen bekommt man sie nicht so ohne weiteres!
Die Rabattierung mit Behördenrabatten ist dann wieder ein anderes Thema.

Im Internet oder bei Ebay werden sicherlich gebrauchte Fahrzeuge angeboten. Bei Neufahrzeugen sind wir wieder beim Thema der Betriebserlaubnis (siehe oben). Wie Du gut erkannt hast, spielt auch der Punkt Behördenrabatt eine Rolle.



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