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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gibts Berufsfeuerwehr-Firmen? | 73 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8M., Hammelburg / Bayern | 378267 | ||
Datum | 03.01.2007 09:10 MSG-Nr: [ 378267 ] | 22623 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist so nicht richtig. Meines Wissens haben diese Firmen keine "Feuerwehrfahrzeuge" sondern nur Sonder-KFZ zugelassen. Was ich mit dieser Unterscheidung sagen will: gem. §19,II StVZO (Betriebserlaubnis) bleibt eine Betriebserlaubnis für ein Feuerwehrfahrzeug nur wirksam, wenn es von einer Feuerwehr zugelassen ist (steht so wörtlich da drin. Der TÜV-Ingenieur hat mir das triumphierend vor die Nase gehalten mit den Hinweis, dass er mir das Fahrzeug nur als Pump-/Tankwagen eintragen kann). Jetzt kommen wir zu meiner Sondergenehmigung "Ausnahmsweise Zulassung eines Löschfahrzeugs" i.S.d. §19 i.V.m. §70 StVZO. Kernaussage: Die Betriebserlaubnis ... erlischt nicht, wenn die Zulassungsstelle die Eigenschaft als Löschfahrzeug im Fahrzeugschein bestätigt hat und das Fahrzeug ausschließlich für Aufgaben des Brandschutzes und Feuerlöschwesens im öffentlichen Verkehr verwendet wird. Es geht weiter mit den beschriebenen Auflagen: - Sondersignalanlage entfernen oder abdecken - Nur zweckgebunden für Aufgaben des Brandschutzes einsetzen (also nix mit Spritztour und so) - Ausnahmegenehmigung muss ständig mitgeführt werden und ist nicht übertragbar Viel Bürokratendeutsch und einen Sachverhalt, den man eigentlich nicht nachvollziehen kann, wenn man die vielen Oldtimer oder "Bier-Löschfahrzeuge" mit Sondersignalen im Privatbereich sieht. Die Ausnahmegenehmigung und das Gutachten (dass es tatsächlich ein Feuerwehrfahrzeug ist) kosten jedesmal ein Schweinegeld! Die Steuerfreiheit hängt zusammen mit dem zweckgebundenen Einsatz des Fahrzeuges zu Feuerlöschzwecken. Geschrieben von Ulrich Cimolino 1. Zurückhaltung ist verständlich, weil wenn der Betrieb wirtschaftlich laufen soll, müssen die Fahrzeuge "rollen", also wäre ihr Einsatz vor Ort kaum planbar. zu 1.) Eine feste Integration in Alarmpläne halte ich auch nicht für sinnvoll, weil ich eine Präsenz im Alarmfall nicht garantieren kann. Es ist vielmehr ein Angebot meinerseits, so nach dem Motto "ruft doch mal an", wenn Ihr Unterstützung braucht. Wir reden hier bei den von mir beschriebenen Gemeinden von einer Hilfsfrist von locker über 10 Minuten, bis eine Wehr mit Wasser und Atemschutz eintreffen kann. Wir dagegen sind in der "Nachbarschaft". zu 2.) Sicherlich. Auch wenn die Kommandanten vor Ort gerne mit uns zusammenarbeiten - wie die Situation hinter den Kulissen ausschaut ist wieder ein anderer Punkt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Das kann eigentlich gar nicht sein. Weil die Fahrzeuge kann man ja sogar im Internet kaufen. Nur zugelassen bekommt man sie nicht so ohne weiteres! Im Internet oder bei Ebay werden sicherlich gebrauchte Fahrzeuge angeboten. Bei Neufahrzeugen sind wir wieder beim Thema der Betriebserlaubnis (siehe oben). Wie Du gut erkannt hast, spielt auch der Punkt Behördenrabatt eine Rolle. | ||||
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