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Geräteraum, insbesondere Geräteraum Rückseite
Straßenverkehrsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaSinnvolle Zusatzbeladung bei Drehleitern45 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen379254
Datum07.01.2007 19:18      MSG-Nr: [ 379254 ]11455 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner KöglerJa um Gotts Wille, wozu dienen denn da die Teile der Normbeladung von DL(K):
2 x Handscheinwerfer (die, die auch blinken können)


Das höre ich seit 25 Jahren immer wieder , erschließt sich mir aber nicht: Man nimmt ein Beleuchtungsgerät, gibt ihm eine Zweitfunktion mit relativ schlechter Wirkung und preist das dann als Lösung. Gerade wenn es dunkel ist, werden die sowieseo schon knappen Handscheinwerfer für Warnfunktion vergeudet, obwohl ich sie beim Einsatz vorne am Objekt brauche - oder andersum. Verkehrswarngerät ist ein Extragerät.

Geschrieben von Hanswerner KöglerIst das immer und überall im ganzen Land zu allen Zeiten komplett gewährleistet? Wohl kaum...
Wir sollten doch etwas mehr analysieren: Die Beladung kann man per Norm "vorschreiben", die Art und Lage einer Einsatzstelle ist wohl kaum vorherzusehen oder gar vorzuschreiben.


Geschrieben von Hanswerner KöglerAber ich habe jedes Jahr als GR einen Haushalt mit Fw-Teil durchzubringen, der keinen geringen Anteil des Gesamthaushaltes ausmacht. Da wundert mich manch unabdingbare Forderung schon etwas

Eine dritte RKl bei einer Neubeschaffung ist wohl eher zu vernachlässigen, selbst als Nachrüstung finanziell harmlos...

Geschrieben von Hanswerner Kögler?Warnleuchte nach StVZO?

Die mag Dir reichen, für den § 38 StVO reicht sie nicht.


Gruß LP



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