News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380869 | ||
Datum | 15.01.2007 16:10 MSG-Nr: [ 380869 ] | 7067 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Mal wieder ein Beispiel dafür, dass starre Regeln ziemlich sinnlos sind. Bei uns zumindest konnte unter gewissen Umständen von dieser regel auch abgewichen werden, z.B. durfte ein Jugendleiter auch schon nach einem Jahr das MTW bewegen, wenn er dazu als geeignet angesehen wurde, gleiches galt für das LF8, aber da musste dann schon etwas mehr Fahrpraxis da sein. Klar jetzt sagt man vielleicht, ausgerechnet der der Jugendlicher fährt darf früher, aber erstens; Jugendleiter wurden bei uns immer besonders ausgewählt, d.h. nur die geeignetsten wurden es, immerhin ziehen diese den "Nachwuchs" auf. Dann wurde die persönlichkeit individuell gewertet. Und dann kommt noch hinzu, das Jugendleiter z.B. wesentlich mehr Anwesenheit haben und eine Menge mehr übungs.- und damit verbunden auch Fahrdienst bekommen, als der gemeine restliche Feuerwehrangehörige (SB). Ich glaube die einzigen die ebensoviel Zeit in der Fw verbringen sind Leistungsträger wie Gerätewarte oder die Wehrführung. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|