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Mannschaftstransportwagen
RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg380869
Datum15.01.2007 16:10      MSG-Nr: [ 380869 ]7067 x gelesen

Geschrieben von Michael WeyrichMal wieder ein Beispiel dafür, dass starre Regeln ziemlich sinnlos sind.

Bei uns zumindest konnte unter gewissen Umständen von dieser regel auch abgewichen werden, z.B. durfte ein Jugendleiter auch schon nach einem Jahr das MTW bewegen, wenn er dazu als geeignet angesehen wurde, gleiches galt für das LF8, aber da musste dann schon etwas mehr Fahrpraxis da sein.

Klar jetzt sagt man vielleicht, ausgerechnet der der Jugendlicher fährt darf früher, aber erstens;
Jugendleiter wurden bei uns immer besonders ausgewählt, d.h. nur die geeignetsten wurden es, immerhin ziehen diese den "Nachwuchs" auf.
Dann wurde die persönlichkeit individuell gewertet.
Und dann kommt noch hinzu, das Jugendleiter z.B. wesentlich mehr Anwesenheit haben und eine Menge mehr übungs.- und damit verbunden auch Fahrdienst bekommen, als der gemeine restliche Feuerwehrangehörige (SB).
Ich glaube die einzigen die ebensoviel Zeit in der Fw verbringen sind Leistungsträger wie Gerätewarte oder die Wehrführung.


Mit Grüßen

Michael

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