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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW380894
Datum15.01.2007 18:20      MSG-Nr: [ 380894 ]7178 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Christian DüsingWie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften?

Warum auch immer reicht bei uns eine vom TÜV abgenommene C-Prüfung nicht aus, um FW-Fahrzeuge bewegen zu dürfen. Da kommt dann erstmal ein Fahrlehrer der FW-Fahrschule und macht eine sog. Lehrfahrerabnahme, d.h. fährt eine Runde mit Dir auf einem unserer LG-Internen LFs spazieren, um zu sehen, ob du tatsächlich das Fahrzeug beherrschst (sollte man eigentlich von ausgehen dürfen, wenn der TÜV-Prüfer meine Prüfung als bestanden wertet - insofern m.E. eine etwas überflüssige Geschichte). Danach erhält man eine Einweisung auf die jeweiligen Fahrzeuge ggf. mit Pumpen, wenn derjenige schon Maschinist ist und fährt das Fahrzeug erstmal zu Übungsdienst, Bewegungsfahrten usw. Wir achten dann auch darauf, dass immer ein erfahrener Fahrer mit dabei ist, damit im Einsatzfall notfalls gewechselt werden kann.

Nach einer gewissen Zeit und Fahrleistung ( ca. 100 km auch wenn man das nicht als starre Grenze betrachten kann) und wenn der LG-Führer der Meinung ist, dass es in Ordnung ist, kommt dann nochmal der FW-Fahrlehrer und macht eine sog. Alarmfahrerabnahme. Danach ist man dann bei uns berechtigt, die Fahrzeuge entsprechend mit Sonderrechten usw. zu führen.

Geschrieben von Christian DüsingOder dürfen die direkt nach ihrem Führerschein auch FW-Fahrzeuge fahren?
Bei den jungen Kollegen, die gerade erst B gemacht haben, warten wir in der Regel eine Zeit lang, bevor sie eine Lehrfahrerabnahme für das MTF bekommen, da sie erstmal mit ihrem eigenen PKW generelle Erfahrung im Straßenverkehr sammeln sollen.
Bei C-Führerscheinen geht es meist relativ schnell mit der Lehrfahrerabnahme, da zum einen die wenigsten Privat Gelegenheit zum Üben haben, so dass es m.E. überhaupt keine Sinn macht, zu warten und sie zum anderen durch den B-Führerschein allgemeine Erfahrungen im Straßenverkehr an sich haben, so dass hier eigentlich nur das Fahren mit dem großen Fahrzeug geübt werden muss und nicht Verkehrsregeln oder Verhalten ansich.

Und zum grundsätzlichen Thema, ob man jemanden fahren lassen soll, der lange nicht gefahren ist: ein wenig ist das ganze nun wie Fahrradfahren, d.h. gewisse Dinge verlernt man nicht. Und wenn in einer Einsatzsituation nunmal kein erfahrener Fahrer zu Verfügung steht, dann muss man als GF in der Lage sein, seinem Fahrer zu vermitteln, dass er eben etwas langsamer dafür aber sicher zur Einsatzstellen fahren soll.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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