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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW381020
Datum16.01.2007 11:09      MSG-Nr: [ 381020 ]7155 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Stefan BrüningWie unterscheidet die sich von der ersten?

(Leider) nicht durch eine Alarmfahrt, wenn du das meinst :-)

In der Praxis eigentlich kaum von der Lehrfahrerabnahme, auch wenn der Fahrlehrer bei der Lehrfahrerabnahme anders als bei der Alarmfahrerabnahme wohl noch über kleine
Unsicherheiten hinwegsehen wird.
Deshalb finde ich die Lehrfahrerabnahme eigentlich auch überflüssig.

Nach der praktischen Überprüfung im Rahmen der Alarmfahrerabnahme gibt es in einem anschließenden Gespräch eine ausführliche Aufklärung über das Fahren unter Sonderrechten etc.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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