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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaVorgehen im Einsatzfall bei Chemieunfall21 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen381317
Datum17.01.2007 18:06      MSG-Nr: [ 381317 ]12620 x gelesen

Geschrieben von André SchildForm 1 halte ich für verzichtbar, wenn vollständige Brandschutzüberkleidung (Hose und Jacke) und der Kopfbereich mit Helmtuch und/oder Kopfhaube geschützt ist.

Stimmt, denn genau das IST ja Form 1 :o) (helmtuch nicht, aber mit Kopfhaube schon). Nicht umsonst steht ja in der Endfassung der FwDV 500 "Besonders [also nicht ausschließlich] geeignet ist eine Kontaminationsschutzhaube".


Gruß

A.

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