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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Vorgehen im Einsatzfall bei Chemieunfall | 21 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 381317 | ||
Datum | 17.01.2007 18:06 MSG-Nr: [ 381317 ] | 12620 x gelesen | ||
Geschrieben von André Schild Form 1 halte ich für verzichtbar, wenn vollständige Brandschutzüberkleidung (Hose und Jacke) und der Kopfbereich mit Helmtuch und/oder Kopfhaube geschützt ist. Stimmt, denn genau das IST ja Form 1 :o) (helmtuch nicht, aber mit Kopfhaube schon). Nicht umsonst steht ja in der Endfassung der FwDV 500 "Besonders [also nicht ausschließlich] geeignet ist eine Kontaminationsschutzhaube". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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