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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Vorgehen im Einsatzfall bei Chemieunfall | 21 Beiträge | ||
Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 381334 | ||
Datum | 17.01.2007 19:58 MSG-Nr: [ 381334 ] | 12640 x gelesen | ||
Hallo Andreas, Geschrieben von Andreas Bräutigam Stimmt, denn genau das IST ja Form 1 :o) (helmtuch nicht, aber mit Kopfhaube schon). Nicht umsonst steht ja in der Endfassung der FwDV 500 "Besonders [also nicht ausschließlich] geeignet ist eine Kontaminationsschutzhaube". Ja hast ja recht. ;-) Nur leider kleben die Leser sehr am Bild, das hab ich wohl vorausgesetzt. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | ||||
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