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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnug | 9 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 381817 | ||
Datum | 20.01.2007 19:03 MSG-Nr: [ 381817 ] | 5145 x gelesen | ||
Halli und Hallo !! Nun ja , auch bei uns sind einige gespannt wie das ausgehen wird - schon paradox, in der Freizeit darf man für die Stadt bei der Freiwilligen Feuerwehr Dienst machen aber wenn man etas tut um Nebenbei noch etwas Geld zu bekommen, dann ist dies verboten - rein rechtlich sicherlich korrekt aber vom gesunden Menschenverstand - naja (und dann wundert man sich, daß keiner mehr auf Dienstfrei kommt oder aus der FF autritt - ist schon seltsam) Ein schönes ruhiges WE noch | ||||
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