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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnug | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 381825 | ||
Datum | 20.01.2007 19:49 MSG-Nr: [ 381825 ] | 5163 x gelesen | ||
Geschrieben von Eberhard Conrad ist schon seltsam) So wie ich das heute vermittelt bekamm, ist das ganze ein paradoxum Wenn Du z.B. 4 Stunden zu einem Vortrag/einer Baustelle usw. fährst, dann dort 8 Stunden Arbeitest und dann wieder 4 Stunden zurück fährst, hast Du 8 Stunden gearbeitet, da Fahrzeiten zum erreichen des Arbeitsortes hier nicht hinein zählen (!!) (Bezahlung für diese Zeit ist was anderes), im Endeffekt hast Du 16 Stunden gearbeitet, aber als Arbeitszeit (im Sinne der Regelung) gelten "nur" 8 Stunden [natürlich Berufe wie Bus/LKW/Taxifahrer sind hier nicht drinne] Jetzt musst Du zwischen zwei Arbeitsrunden mindestens 11 Stunden Arbeitsruhe haben, aber auch hier gilt die Fahrzeit nicht ...... ich war heute schon sehr verwundert über das ganze, aber so ist es halt in "Vorschriftendeutschland". Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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