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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Einheitsführern | 126 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 382180 | ||
| Datum | 22.01.2007 14:21 MSG-Nr: [ 382180 ] | 95523 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl ausser der gelben Weste (Einsatzleiter) erfüllt keines der Modelle, die uns ausgehändigt wurden, die Zulassung für den Straßenverkehr nach EN 471. Die GF und ZF verdecken damit quasi die Schutzwirkung der regulären Einsatzbekleidung... Auch die Diskussion ist schon fast 10 Jahre alt und nicht wirklich lustig. 1. was für die Überkleidung nach HuPF gilt, gilt bei entsprechender Auslegung m.E. auch für die Kennzeichnungswesten: "Etwa-(Warn-)Wirkung". 2. es sind nur relativ wenig Farben nach DIN EN 471 zulässig bzw. gibts da noch jede Menge weiterer Vorgaben, die durchaus mit den Interessen für Kennzeichnungswesten kollidieren. 3. Der LFV hat recht! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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