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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Kennzeichnung von Einheitsführern | 126 Beiträge | ||
| Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 382240 | ||
| Datum | 22.01.2007 20:19 MSG-Nr: [ 382240 ] | 95099 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino Nur in einigen Bereichen ist es so, dass da eine automatische Verknüpfung greifen soll, die bei Anwesenheit des WF immer ihm die Einsatzführungsfunktion übergeben. ABER: Was ist mit formaler Übergabe? Was ist mit übergeordneten Strukturen? Wenn im Feuerwehrgesetz steht, dass der Feuerwehrkommandant der Einsatzleiter ist, ist eine örtliche davon abweichende Regelung erst einmal unzulässig. Dass das im Gesetz unpraktikabel ist, ist eine andere Frage. Spätestens mit Eintreffen des Wehrführers ist er formal halt der EL und muss übernehmen. Eine übergeordnete Struktur ist bei einer Gemeindefeuerwehr im Grundsatz nicht vorgesehen; eine Übernahme ist nur durch KBM oder BBM möglich (cave: je nach Bundesland). Und in einigen (vielen?) Bundesländern ist nicht einmal geregelt, dass es nur einen Einsatzleiter gibt. | ||||
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