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Unfallkasse
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
Themaandere Anwendungsorte war: Motorsäge im Korb verwenden9 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz382450
Datum23.01.2007 18:05      MSG-Nr: [ 382450 ]6433 x gelesen

Hallo FLo,

die Unfallkasse vertritt hier die Meinung: "im Schwenkbereich der Säge darf sich keiner aufhalten" Ob das nun im heimatlichen SChlafzimmer, aufm Boot, im Korb oder aufm LF-Dach ist, spielt ja keine Rolle.
Allerdings fehlen schriftliche Fassungen solcher Aussagen dr UK RLP - wobei ich mir sicherbin, dass auf diesem Fall in der UVV Forsten eingegangen wird. Einige (Feuerwehr-)Unfallkassen (z.B. Niedersachsen) geben aber entsprechende explizite Hinweise für ihre Versicherten heraus. Eine sehr praktische Sache, wie ich finde.
Dort ist nämlich zu lesen, dass sich in einem Korb auch zwei befinden dürfen, wenn es nicht anders geht, un der andere dann vollständigen Schnittschutz (Jacke, Hose, Handschuhe) tragen muss.

Viele Grüße
Christian



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