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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Normen, war: US Helme auf deutschen Köpfen | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 383203 | ||
Datum | 27.01.2007 17:25 MSG-Nr: [ 383203 ] | 4476 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Ja, in der Tat: Kannst oder willst du den gesamten Text nicht lesen oder begreifen? Schon der nächste Absatz sagt ganz unmißverständlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Regeln erklärt m.E. ganz gut, was ich auch m.E. auch in meinem Statement beschrieben habe. Auszug: "Werden diese Empfehlungen eingehalten, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend betrieben worden ist. Im Fall eines Unfalls kann der Arbeitgeber nachweisen, dass ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist." Das hatte ich dazu geschrieben: "Naja, Normen sind immer noch mind. techn. Regeln und in sofern schon in gewisser Weise - soweit sicherheitsrelevant - sicherlich bindend bzw. interessant für Haftungsfragen." Geschrieben von Christi@n Pannier Was das VDE denkst bzw. wie du deren vermeintliche Denke interpretierst ist mir ziemlich egal. Es geht um Tatsachen und Tatsache ist, dass unser Rechtssystem nicht vorsieht, dass irgendwelche Vereine oder Verbände Rechtsakte erlassen können. Nochmal: Eine DIN ist kein Gesetz, das hab ich auch nie behauptet, aber eine DIN kann sehr wohl (und ist es i.d.R. auch!) eine Regel der Technik! Einige davon sind technisch bzw. fach(recht)lich so gefestigt, dass ein Verstoss dagegen sehr unangenehm werden kann! Geschrieben von Christi@n Pannier Denn nach deiner Meinnug stehst DU mit einem Bein im Knast, wenn eure neuen HLF nicht die Maximalgewichte nach DIN einhalten. Du solltest nochmal genau lesen, was ich geschrieben habe.... ("soweit sicherheitsrelevant" in "gewisser Weise"). Im übrigen kann ich mir durchaus vorstellen, dass jemand mit Gewichtsüberschreitungen von Normforderungen mit einem Bein im Knast steht. Das betrifft z.B. wenn er die zulässigen Achslasten oder Gesamtgewichte oder Abmessungen von Einsatzfahrzeugen für Fw-Zufahrten oder -Aufstellflächen überschreitet und er deshalb bestimmte Objekte nicht mehr erreicht (weil er z.B. sich vorher festfährt) und es daher vermutlich mehr Sach- bzw. sogar Personenschäden kommt. wusste er das vorher (vgl. Diskussion um die TM in Hessen bzw. deren GEsamtgewichte auf TGM o.ä.) ist es dann nicht mehr nur fahrlässig, sondern mind. grob fahrlässig. Und DAS wird richtig unangenehm. Wie waren nochmal gleich Deine Argumente bzgl. der Haftungsfragen zur Einführung von HuPF bzw. DIN EN 469-Kleidung vs der Unterlassung derselben? Vgl. dazu auch den Vortrag von dem Richter aus Würzburg beim letzten Pfarrkirchner Atemschutzseminar (Kurzzusammenfassung in der letzten FFZ, wenn ich mich nicht irre). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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