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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Passant stellt sich Feuerwehrmann in den Weg | 62 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 383549 | ||
| Datum | 29.01.2007 15:31 MSG-Nr: [ 383549 ] | 13865 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Torsten Meiß Bin ja mal gespannt was unsere Rechtsexperten dazu schreiben Der Sachverhalt ist ziemlich dünn. Auf Feuerwehrverhältnisse übertragen: Es brennt ein Gebäude, wie muss die Feuerwehr vorgehen? ;-) Ganz spannend sind so Fragen wie: Wie kommen die da drauf, dass er den Autofahrer belehren wollte (die Aussage dürfte nach Rücksprach mit einem Anwalt nie wiederholt werden)? Ab wann konnte der Feuerwehrmann den Passanten sehen? Warum konnte er nicht rechtzeitig bremsen und wie schnell ist er gefahren? Wie schnell durfte man dort erlaubt fahren? Hätte er bei erlaubter Geschwindigkeit noch rechtzeitig anhalten können? usw. Die sog. Gefährdungshaftung aus § 7 StVG ist sehr weitreichend und sorgt dafür, dass erstmal vermutet wird, dass der Autofahrer min. 50 % Schuld hat. Das Gegenteil muss der Autofahrer beweisen. Das wird schwer. Gruß Sven | ||||
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