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Feuerwehrdienstvorschrift
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Atemschutzüberwachung
RubrikAtemschutz zurück
ThemaZahl der FuG, war: Auslaufende Leine, als RISIKO!62 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz383655
Datum29.01.2007 20:41      MSG-Nr: [ 383655 ]14962 x gelesen

Hallo Thomas,

zwar findet sich dieser Text in der FwDV 7
Geschrieben von FwDV 7An Einsatzstellen, an denen eine Atemschutzüberwachung nicht durchgeführt wird, kann auf die Verwendung von Handsprechfunkgeräten verzichtet werden

Allerdings auch dieser:
Geschrieben von FwDV7 Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten und bei jeder Übung mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.

Hier steht für mich ganz klar drin, dass es keine Einsätze geben darf in denen die Atemschutzüberwachung nicht erfolgt, ergo gibts auch keine Einsätze, bei denen auf ein Handsprechfunkgerät verzichtet werden kann.

Selbstverständlich brauche ich kein HFug, wenn ich einen PKW unter Atemschutz ablösche. Die ASÜ muss aber dennnoch erfolgen, damit auch dokumentiert ist, welche Geräteträger eingesetzt worden sind.

Viele Grüße
Christian



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