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RubrikAtemschutz zurück
ThemaZahl der FuG, war: Auslaufende Leine, als RISIKO!62 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen383804
Datum30.01.2007 14:49      MSG-Nr: [ 383804 ]15043 x gelesen

Hey Christian,

Ausbilder bin ich nun im vierten Jahr, meinen AGW habe ich erst im Juni letzten Jahres gemacht. Daher habe ich auch erst seit kurzem dieses Wissen. Nun muß ich Stück für Stück sehen, wie ich es schaffe, die Vorgaben von FwDv7, vfdb und wie sie alle heissen, hier umzusetzen so weit dies noch nicht geschehen ist.

Geschrieben von Christian Düsing
Desinfizierst du eure Masken und LAs etwa nur mit Wasser, weil das Desinfektionsmittel so teuer ist?
Darfst du die regelmäßigen Austauschintervalle der Ventile nicht durchführen, weil die Ersatzteile
so teuer sind?


Die Wartungs-/Austauscharbeiten werden in der FTZ vorgenommen....

Nein, Incidur haben wir wohl! :-)
Allerdings reinigen wir "nur". Zum Desinfizieren muß man ja die Masken und LA teilweise zerlegen. Nun das könnte ich. Nur habe ich keine Prüfeinrichtungen, um dann hinterher die notwendigen Prüfungen durchzuführen.

Zumindest das Nicht-Desinfizieren der Masken sehe ich als nicht sooo kritisch an, da alle Masken persönlich zugeteilt sind. Ich weiß, ich weiß, daß entschuldigt nicht das Nicht-Desinfizieren.

Die Handhabe mit dem Masken ist also quasi wie mit den Atemschutzgeräten und der Sonderausnahme, die Niedersachsen mit den Herstellern und der FUK getroffen hat. Demnach können PAs unter bestimmten Voraussetzungen nach Gebrauch am Standort wieder einsatzbereit gemacht werden und müssen nicht einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden.
Diese Voraussetzung gilt jedoch nur, wenn die Geräte mind. 2mal pro Jahr in der Atemschutzwerkstatt geprüft werden.

Nun, was soll ich sagen?! Auch das passiert hier nicht...

Zusammenfassend, das was bisher usus ist:
- Reinigen und Sichtprüfung der Masken nach Gebrauch
- Wieder einsatzbereit machen (Flaschenwechsel) der PA mit Einsatzkurzprüfung
- kein Reinigen/Desinfizieren der LA

Allerdings:
zuführen der Masken/PA zur Atemschutzwerkstatt der FTZ nach starker Verschmutzung/thermischer Belastung gemäß der "Niedersachsen-Ausnahme" von FwDv7 und vfdb 0804.

Das ist hier im ganzen Landkreis so. Mir wurde gesagt, daß das angeblich eine landkreisweite Vereinbarung ist.

Wie schon mehrfach gesagt:
b>ich kann dafür nichts, werde aber Kraft meine Amtes versuchen, hier so schnell und umfangreich alles das umzusetzen, was bisher nicht gemacht wird.

Wird allerdings schwierig, wenn OrtsBM, GemBM, Abschnittsleiter und Kreisbrandmeister diese Dinge zwar wissen, sie bisher aber nicht umgesetzt haben....


Gruß
Lars

P.S.:
alles meine persönliche Meinung

www.feuerwehr-oerel.de
www.feuerwehr-oerel.de/feuerwehr/index.php

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