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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lenk- und Ruhezeiten | 16 Beiträge | ||
Autor | Klau8s-D8iet8er 8W., Ahrbergen / Niedersachsen | 383818 | ||
Datum | 30.01.2007 15:15 MSG-Nr: [ 383818 ] | 6793 x gelesen | ||
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Hallo, der Einsatz beruhte auf die Beseitigung von Sturmschäden, daher kann ich den Mitarbeiter ja nicht verstehen, wenn er sich nicht aus dem Einsatzgeschehen löst und seiner Pflicht als Arbeitnehmer nachkommt. Desweiteren heißt es doch, daß wenn der Fahrer oder auch MA an einem Fahrzeug mit laufenden Motor arbeitet und auf dieses jeder Zeit einwirken kann, das dieses zur Lenkzeit gehört. Schöne Grüße | ||||
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