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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Wegfall der Behördenkennzeichen in NRW zum 01.03.2007 ?? | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 383920 | ||
Datum | 31.01.2007 08:05 MSG-Nr: [ 383920 ] | 23046 x gelesen | ||
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Geschrieben von Olaf Tampier Stimmt, in anderen Bundesländern, Baden-Württemberg und Niedersachsen z.B., gab es sie ja auch nur bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Wachen (man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege). Ja, ein wenig anders ist es zumindest bei uns auch noch. Grundsätzlich haben alle FFw normale Kennzeichen. Neuzulassungen werden bei uns seit ein paar Jahren mit "sprechenden" Nummernschild ausgestattet. Landkreiskennung, "F" für Feuerwehr oder "R" für Rettungsdienst, und dann die beiden zehner Blöcke. So wird aus unserem LF 16 NOH-F 1720. Aus ´nem RTW zum Beispiel NOH-R 5042. Schwierig wird es beim Funkkennungen ála Florian xx 1/83/24. Gibt es in Nds. aber m.W. bei Freiwilligen nicht. Behördenkennzeichen tragen Fahrzeuge des Landkreises. Also Fahrzeuge der FTZ, SW 2000 oder ABC-ErkW. Auch wenn sie bei einer Freiwilligen stationiert werden. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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