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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWegfall der Behördenkennzeichen in NRW zum 01.03.2007 ??47 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen383971
Datum31.01.2007 15:59      MSG-Nr: [ 383971 ]22991 x gelesen
Infos:
  • 30.12.06 Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

  • Hallo,

    geschrieben von Olaf Tampier:
    Stimmt, in anderen Bundesländern, Baden-Württemberg und Niedersachsen z.B., gab es sie ja auch nur bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Wachen (man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege).
    Stimmt fast. Generell ist (war) es in Nds. wohl so (wohl, weil irgendwelche konkreten VO mir nicht bekannt sind), daß nur die (FW-) Fahrzeuge der Stellen, in deren Zuständigkeit das Straßenverkehrsamt bzw. die Zulassungstelle liegt Behördenkennzeichen bekamen, d.h. also die Fahrzeuge der Landkreise (FTZ) und der kreisfreien Städte (i.d.R. = BF).

    Ausnahmen bestätigen die Regel: Hildesheim - kreisangehörige Stadt - BF keine B.-Kennz., Celle, kreisangehörig, FF zum Teil B.-Kennz. und besonders Kurios - Braunschweig (zumindest in der Vergangenheit, bis ca. Ende der der 90er) - BF Behördenkennzeichen, FF keine Behördenkennzeichen (einheitlich BS-DL XXX). Das ging sogar so weit, daß Fahrzeuge bei der Überstellung zur FF umgemeldet wurden, warum auch immer. In BS und H wurden übrigens in der letzten Zeit (vermutlich noch im Dezember) noch Fahrzeuge mit B.-Kennz. zugelassen.


    Gruß

    Daniel



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