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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Hier hilft die Feuerwehr der Feuerwehr... | 25 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 384161 | ||
Datum | 01.02.2007 18:10 MSG-Nr: [ 384161 ] | 8555 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philipp Merkle Kann da jemand von der Rechtsabteilung was dazu sagen? In Bayern ist die Anwendung von "Gewalt" (oder wie man die körperliche Einflussnahme sonst bezeichnen mag) für die Feuerwehr ein legitimes Mittel im Rahmen der Angemessenheit und solange die POL noch nciht da ist. Wie ist das den anderorts? Geschäftsführung ohne Auftrag. Ich gehe davon aus, dass der Verletzte/Geschädigte nicht Willens ist, seine Situation/Schaden von sensationsgeilen Normalbürgern ablichten zu lassen. Gewalt im eigentlichen Sinne einzusetzen halte ich grundsätzlich für falsch. Man kann ja auch nett mit zwei Mann im Weg stehen. Wie eine Mauer funktioniert sieht man ja derzeit bei der Handball-WM. Man muss ja vom Mitbürger Gefahr abwenden. Also kommt er da nicht durch. Tja, wenn er dann handgreiflich oder beleidigend wird, obwohl wir es ja nur gut meinen, dann kann in meinen Augen ein gerechtfertigter Mitteleinsatz erfolgen. Bis dahin ist aber hoffentlich was in grün da. Auf jeden Fall würde ich alles mindesten mit zwei Leuten machen. Von wegen Zeugen und so. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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