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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaHier hilft die Feuerwehr der Feuerwehr...25 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.384161
Datum01.02.2007 18:10      MSG-Nr: [ 384161 ]8555 x gelesen
Infos:
  • 03.02.07 verstecktes Feuerwehrauto ;-)

  • Geschrieben von Philipp MerkleKann da jemand von der Rechtsabteilung was dazu sagen? In Bayern ist die Anwendung von "Gewalt" (oder wie man die körperliche Einflussnahme sonst bezeichnen mag) für die Feuerwehr ein legitimes Mittel im Rahmen der Angemessenheit und solange die POL noch nciht da ist. Wie ist das den anderorts?
    Geschäftsführung ohne Auftrag. Ich gehe davon aus, dass der Verletzte/Geschädigte nicht Willens ist, seine Situation/Schaden von sensationsgeilen Normalbürgern ablichten zu lassen.

    Gewalt im eigentlichen Sinne einzusetzen halte ich grundsätzlich für falsch. Man kann ja auch nett mit zwei Mann im Weg stehen. Wie eine Mauer funktioniert sieht man ja derzeit bei der Handball-WM. Man muss ja vom Mitbürger Gefahr abwenden. Also kommt er da nicht durch. Tja, wenn er dann handgreiflich oder beleidigend wird, obwohl wir es ja nur gut meinen, dann kann in meinen Augen ein gerechtfertigter Mitteleinsatz erfolgen. Bis dahin ist aber hoffentlich was in grün da. Auf jeden Fall würde ich alles mindesten mit zwei Leuten machen. Von wegen Zeugen und so.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

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